Flugzeiten und Flugplatzordnung
Folgende FLUGZEITEN sind derzeit gültig, bitte um verlässliche Einhaltung:
Montag und Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr - alle Modelle
Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag: 08:00 - 21:00 Uhr - alle Modelle
Sonn und Feiertage: 08:00 - 14:00 Uhr - alle Modelle (Turbinenantrieb nur Vereinsmitglieder)
14:00 - 18:00 Uhr mit leisen elektrischen Antrieben
FLUGPLATZORDNUNG (Stand ab Februar 2023)
1. Das Benutzen des Flugplatzes ist nur aktiven Mitgliedern der MFSU Treubach
unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
a. gültige Sportlizenz des ÖAeC
b. gültige Registrierung bei der ACG
c. gültiger Kompetenz-Nachweis
d. kein Rückstand beim Mitgliedsbeitrag
e. Artikel 16 Bescheid, Modellflugplatz-Betriebsordnung (MFBO)
sowie diese Flugplatzordnung muss zur Kenntnis genommen und
eingehalten werden
2. Unterstützende Mitglieder dürfen jährlich maximal an 4 Tagen nach Freigabe
eines Vorstandsmitgliedes fliegen. Es gelten die gleichen Voraussetzungen
wie für aktive Mitglieder (siehe Punkt 1).
3. Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, jährlich 10 Arbeitsstunden zu leisten.
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird bei der
Mitgliedsbeitragseinhebung im Folgejahr ein Betrag von €15,- verrechnet.
4. Die Sportlizenz, die Registrierungsnummer am Modell sowie der Kompetenz-
Nachweis kann stichprobenartig von einem Vorstandsmitglied kontrolliert
werden.
5. Für Gastflieger gelten die gleichen Voraussetzungen wie für aktive Piloten
(siehe Punkt 1). Wurde der Gastflieger nicht von einem Vorstandsmitglied
geladen, so ist ein Vorstandsmitglied darüber zu informieren.
6. Jeder Pilot haftet für die durch ihn verschuldeten Schäden jeglicher Art. Die
MFSU Treubach übernimmt keinerlei Haftung.
7. Unerfahrene Piloten dürfen bis zur Ablegung der Modellflugprüfung A bzw.
B nur unter Anleitung eines erfahrenen Piloten fliegen.
8. Bei Instandsetzungsarbeiten (z.B. Mähen des Flugfeldes) ist jeglicher
Flugbetrieb verboten.
01. Februar 2023
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9. Jeder Pilot ist verpflichtet, sein Modell in technisch einwandfreiem Zustand
zu halten. Liegt ein offensichtlicher Mangel vor, kann von einem
Vorstandsmitglied ein Flugverbot ausgesprochen werden.
10. Befindet sich mehr als ein Modell in der Luft, muss der Start- bzw.
Landevorgang durch lautes Zurufen vorangekündigt werden.
11. Aufgrund des Sicherheitsabstandes dürfen 3D-Flugfiguren (Flächen- und
Hubschraubermodell) nur außerhalb der Start- und Landebahn geflogen
werden.
12. Startvorbereitungen für Flugmodelle dürfen ausschließlich im
Vorbereitungsraum erfolgen. Das Starten von Motoren außerhalb des
Vorbereitungsraumes bzw. des Flugfeldes ist verboten.
13. Flugbewegungen dürfen ausschließlich auf dem Flugfeld erfolgen.
14. Akkus dürfen nur bei den dafür vorgesehenen Ladestationen geladen
werden.
15. Jedes Mitglied muss seinen Müll (defekte Akkus, defekte Modelle, …) selbst
entsorgen, er darf nicht auf dem Vereinsgelände zurückgelassen werden.
16. Jeder Pilot ist verpflichtet, seine Flugbewegungen ins Flugbuch
(Betriebsaufzeichnung, Artikel 16) einzutragen.
17. Bei Missachtung der Flugplatzordnung kann ein Flugverbot ausgesprochen
werden. Wiederholte bzw. grobe Verstöße können einen Vereinsausschluss
zur Folge haben.